Die Gängelung der Arbeitslosen – vom Faschismus bis heute!

Datum: 18/02/2025
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Hamburg, Gewerkschaftshaus, Besenbinderhof 60, Raum St. Georg (9. Stock)
Harz IV/Agenda 2010-Kritik | schwarzer Winkel/grüner Winkel | Veranstaltung
Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus e.V.

„Niemand saß zu Recht in einem KZ.“ – Frank Nonnenmacher, Mitgründer des Verbands für das Erinnern an die verleugneten Opfer des NS “VEVON”

Als ver.di Betriebsgruppen der Agentur für Arbeit Hamburg, des Jobcenters team.arbeit.hamburg und der Sozialbehörde laden wir aus diesem Grund zu unserer Podiumsdiskussion ein:
mit:
Sandra Goldschmidt, ver.di
Gesine Holtmann, Sanktionsfrei e.V.
Liane Lieske, VEVON
Frauke Steinhäuser, Historikerin
Rainer Timmermann, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Karsten Weber, chefduzen.de

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Mai 2025 feiern wir den 80. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Weltkrieg in Deutschland. Im Bewusstsein der geschichtlichen Kontinuität, welche sich bspw. in der Drangsalierung von Obdachlosen, der stetigen Verschlechterung der Sozialhilfe oder der systematischen Dämonisierung von Geflüchteten und Arbeitslosen ausdrückt, braucht es gerade jetzt, nach den US-Wahlen, dem zunehmenden Erstarken der rechten Parteien und den bevorstehenden Wahlen in Hamburg und auf Bundesebene eine tiefere Beschäftigung mit den uneingelösten Konsequenzen aus dem Faschismus und Ableitungen für unser heutiges Handeln.
Denn während wir heute bereits in der Schule über die rassistische, politische, religiöse oder sexuelle Verfolgung und Ermordung von Millionen von Menschen zur Zeit des deutschen Faschismus lernen, bleibt die Aufklärung über die Menschen, welche als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in die Konzentrationslager kamen, anderweitig verfolgt oder ermordet wurden, bis heute eine geschichtliche Lücke. Über 70.000 Leute, vornehmlich Wohnungslose, Prostituierte, Sozialhilfeempfänger*innen und jene, welchen aufgrund von Eigentumsdelikten eine genetisch-veranlagte Straffälligkeit unterstellt wurde, waren nach heutigem Stand von dieser Brandmarkung betroffen.
Diese Brandmarkung erfolgte auch auf der Grundlage der Verwertbarkeit der Menschen für die nationalsozialistische Gesellschaft (Volkskörper) und die Wirtschaft. Wer als nicht verwertbar deklariert wurde, galt als schädlich für den Volkskörper und hatte genannte Konsequenzen zu fürchten. Der deutsche Faschismus ging hierbei Hand in Hand mit der deutschen Wirtschaft.
Nach der Befreiung vom deutschen Faschismus wurden die Stigmatisierung und Ausgrenzung der aus sozialen Gründen verfolgten Menschen ungeachtet der neugefassten Gleichheit aller Menschen (Art. 1 GG, Erklärung der Menschenrechte) wieder aufgenommen. Erst auf Initiative Nonnenmachers und anderer Aktiver beschloss der Bundestag 2020 die bis dahin verleugneten Opfer des deutschen Faschismus, die sog. Asozialen (schwarzer Winkel) und die sog. Berufsverbrecher (grüner Winkel) als Verfolgte des NS anzuerkennen. Eine Entschädigung erhielten die Betroffenen und Angehörigen bis heute nicht.
Und auch weiterhin finden sich in heutigen politischen Diskussionen Argumente wieder, welche die Verwertbarkeit des einzelnen Menschen für Wirtschaft und Gesellschaft in den Vordergrund stellen und hierüber z.B. Sanktionen beim Bürgergeld oder Arbeitszwang für Asylsuchende begründen möchten.
Diese Lehren und Auswirkungen aus der deutschen Geschichte auf heutige gesellschaftliche Diskussionen und Gesetzgebungen möchten wir genauer beleuchten und diskutieren.
Denn diese wirken auch, z.B. über Ausweitungen von Sanktionen, direkt in unseren Arbeitsalltag in der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialbehörde.

Als ver.di Betriebsgruppen der Agentur für Arbeit Hamburg, des Jobcenters team.arbeit.hamburg und der Sozialbehörde laden wir aus diesem Grund zu unserer Podiumsdiskussion ein